Welche Voraussetzungen zu prüfen sind
Nach § 114 ZPO kommt es insbesondere auf persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, hinreichende Erfolgsaussicht und fehlende Mutwilligkeit an. Geringes Einkommen allein garantiert daher keine Bewilligung. Der Antrag erfordert nach § 117 ZPO Angaben und Belege; unvollständige oder nicht belegte Erklärungen können die Entscheidung verzögern oder zur Ablehnung führen.
Kostenhilfe bedeutet nicht Kostenfreiheit
Die bewilligte Hilfe kann mit Zahlungen verbunden sein und wird unter gesetzlichen Voraussetzungen später überprüft. Außerdem beseitigt sie nach § 123 ZPO nicht die Verpflichtung, dem Gegner erstattungsfähige Kosten zu zahlen. Eine Beratung, die nur von einem „kostenlosen Prozess“ spricht, kann deshalb ein falsches Bild des verbleibenden Risikos vermitteln.
Was ohne den Beratungsfehler geschehen wäre
Im Haftungsfall ist eine hypothetische Bewilligung anhand der damaligen Verhältnisse zu prüfen. Wären die Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen, lässt sich ein Schaden nicht allein aus dem fehlenden Antrag herleiten. War Hilfe erreichbar, sind mögliche Eigenzahlungen und tatsächlich vermiedene Kosten zu vergleichen. Zugleich muss geklärt werden, ob ein fristgebundener Rechtsbehelf unabhängig vom Hilfsantrag hätte eingelegt werden müssen.
- Damalige Einkommens- und Vermögensbelege sichern
- Erfolgsaussichten des Ausgangsverfahrens darstellen
- Bewilligungsumfang und verbleibende Kosten unterscheiden