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Mandat & Pflichten

Haftung bei einem beschränkten Mandat

Ein Auftrag kann auf eine einzelne Frage oder Verfahrenshandlung begrenzt sein. Die Grenze muss sich aus der Vereinbarung ergeben und darf nicht erst nach einem Fehler behauptet werden.

Den tatsächlichen Prüfauftrag abgrenzen

Eine Vertragsprüfung kann nur eine Klausel betreffen; eine Zweitmeinung muss nicht die Prozessführung einschließen. Maßgeblich sind Auftragsschreiben, Beratungssituation und später vereinbarte Erweiterungen. Eine begrenzte Vergütung beweist für sich genommen noch keine entsprechend enge Beschränkung des Auftrags. Umgekehrt wird aus einer Vollmacht mit weitem Wortlaut nicht automatisch ein umfassender Beratungsvertrag.

Erkennbare Gefahren außerhalb des Auftrags

Auch bei einem engen Mandat kann ein Hinweis auf eine erkennbare Gefahr erforderlich sein. Ob eine solche Nebenpflicht besteht, hängt unter anderem davon ab, wie offensichtlich das Risiko ist und ob der Mandant ersichtlich auf umfassendere Absicherung vertraut. Daraus folgt keine unbegrenzte Pflicht, sämtliche denkbaren Rechtsfragen ohne Auftrag zu untersuchen.

Die fehlende Handlung konkret benennen

Für den Regress ist zunächst zu bestimmen, ob die unterlassene Prüfung überhaupt geschuldet war oder nur ein Warnhinweis. Bei einer Warnpflicht muss anschließend erklärt werden, welche weitere Beratung oder fristwahrende Handlung der Mandant veranlasst hätte. Die Kosten dieser zusätzlichen, auch ohne Fehler erforderlichen Tätigkeit dürfen im Vermögensvergleich nicht als vermeidbarer Schaden behandelt werden.

Für Ihre Vorbereitung
  • Schriftliche Auftragsbegrenzung vorlegen
  • Spätere Erweiterungen und Rückfragen sichern
  • Erkennbare Gefahr und mögliche Reaktion beschreiben

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.