Vertragsgrundlage und Wirksamkeit prüfen
Zunächst müssen Arbeitsvertrag, Nachträge und einschlägige Tarifregelungen vorliegen. Ausschlussklauseln können verschiedene Stufen vorsehen, etwa zunächst eine Geltendmachung und später eine Klage. Ihre Wirksamkeit hängt von Inhalt, Entstehungszeitpunkt und anwendbarem Recht ab. Eine unwirksame Klausel lässt einen Anspruch nicht allein deshalb verfallen, weil ihr Wortlaut eine kurze Frist nennt.
Anspruch und Form ausreichend bezeichnen
Eine allgemeine Beschwerde über die Vergütung kann von einer hinreichenden Geltendmachung bestimmter Forderungen zu unterscheiden sein. Zu prüfen sind Fälligkeit, Betrag oder Berechenbarkeit, Empfänger und die vorgeschriebene Form. Der Anwalt muss im übernommenen Aufgabenbereich erkennen, ob eine weitere gerichtliche Stufe folgt. Vergleichsgespräche ersetzen nicht automatisch die in der Klausel geforderte Handlung.
Verfall und wirtschaftlichen Verlust verbinden
Im Haftungsfall ist zunächst zu klären, ob eine wirksame Ausschlussfrist tatsächlich ablief. Danach folgen Bestand und Höhe des betroffenen Anspruchs, etwa Vergütung oder Urlaubsabgeltung. Ein allgemeines arbeitsrechtliches Mandat umfasst nicht zwingend sämtliche Nebenforderungen; der vereinbarte Umfang bleibt relevant. War der Anspruch auch bei rechtzeitiger Geltendmachung unbegründet, entspricht der behauptete Verfall nicht automatisch einem ersatzfähigen Schaden.
- Vertrag und Tarifgrundlage vollständig vorlegen
- Fälligkeit und beide Friststufen erfassen
- Verlorene Forderung mit Berechnung belegen
Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.