Unsicherheit darf nicht als Gewissheit erscheinen
Eine vertretbare Rechtsauffassung kann sich später als falsch erweisen, ohne dass bereits deshalb eine Pflichtverletzung feststeht. Problematisch wird die Beratung, wenn ein erkennbares Gegenargument oder eine abweichende Rechtsprechung verschwiegen wird. Der Mandant muss verstehen können, welche Annahme die Empfehlung trägt und was geschieht, falls das Gericht ihr nicht folgt.
Sichere Handlungswege bei Fristen prüfen
Der BGH hat im Urteil vom 19.09.2024 – IX ZR 130/23 für eine unklare Verjährungslage die Bedeutung des sichersten Weges hervorgehoben. Im dortigen Zusammenhang ging es um die Gefahr, dass ein nicht betriebenes Verfahren die Verjährung nicht mehr zuverlässig hemmt. Daraus folgt keine Erfolgsgarantie, wohl aber die Pflicht, eine verfügbare sichere Fristensicherung in die Beratung einzubeziehen.
Informierte Entscheidung und Schaden
Wer nach klarer Erläuterung bewusst einen riskanteren Weg wählt, befindet sich in einer anderen Lage als ein Mandant, dem Sicherheit zugesagt wurde. Für einen Anspruch sind Inhalt und Verständlichkeit der Warnung sowie die realistische Alternative zu prüfen. Auch deren Kosten gehören zum Vergleich. Ein teurerer sicherer Weg kann wirtschaftlich sinnvoll sein, muss aber tatsächlich offenstehen.
- Erläuterte Gegenauffassungen dokumentieren
- Verfügbare fristwahrende Alternative festhalten
- Eigene damalige Risikobereitschaft anhand von Unterlagen erläutern
Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.