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Mandat & Pflichten

Anwaltswechsel bei einem Haftungsverdacht

Ein Wechsel kann eine unabhängige Neubewertung ermöglichen. Er sollte so organisiert werden, dass laufende Verfahren, Fristen und Zustellungen zuverlässig übernommen werden.

Übergabe vor der Entscheidung vorbereiten

Zuerst sollten aktuelle Verfahren, Gerichtsaktenzeichen, Termine und Fristen erfasst werden. Der neue Anwalt benötigt neben dem Sachstand auch die bereits versandten Schriftsätze und die gerichtlichen Eingangsbestätigungen. Ein bloßer Verweis auf eine umfangreiche E-Mail-Sammlung schafft noch keine eindeutige Verantwortungsübergabe.

Kündigung und Vergütung auseinanderhalten

Für die Beendigung eines auf besonderem Vertrauen beruhenden Dienstverhältnisses kann § 627 BGB einschlägig sein. Die Vergütungsfolgen sind gesondert nach § 628 BGB und dem Gebührenrecht zu prüfen. Weder entfällt das bisherige Honorar automatisch noch bleibt jede Vergütungsforderung in jedem Fall unverändert bestehen.

Mehrkosten sind nicht automatisch ersatzfähig

Ob zusätzliche Kosten des Wechsels als Schaden verlangt werden können, hängt insbesondere vom Anlass, der Pflichtverletzung und der Erforderlichkeit ab (§§ 249, 280 BGB). Doppelarbeiten, Sowiesokosten und nutzbare Vorleistungen müssen getrennt betrachtet werden. Die bloße Beendigung des Vertrauensverhältnisses beweist keinen finanziellen Regressanspruch.

Haftungsprüfung ausdrücklich beauftragen

Die Übernahme des Ausgangsverfahrens und die Prüfung eines Regresses sind unterschiedliche Aufgaben. Es sollte feststehen, wer welche Frist und welchen Anspruch untersucht. Auch die Verjährung des Regressanspruchs ist gesondert zu erfassen.

Für Ihre Vorbereitung
  • Offene Verfahren und Fristen übergeben
  • Kündigung und Übernahmebestätigung sichern
  • Bisherige und zusätzliche Kosten getrennt erfassen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.