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Fristen & Verjährung

Wann hat der Mandant Kenntnis vom Anwaltsfehler?

Der Zeitpunkt, zu dem ein Mandant ein schlechtes Ergebnis erfährt, ist nicht zwingend der Zeitpunkt, zu dem er einen anwaltlichen Pflichtverstoß erkennen muss.

Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen

§ 199 Abs. 1 BGB stellt auf die anspruchsbegründenden Umstände und die Person des Schuldners ab. Bei anwaltlicher Beratung reicht nach der Rechtsprechung nicht jede Kenntnis eines Rechtsverlusts. Die bekannten Tatsachen müssen aus Sicht des Mandanten auf ein pflichtwidriges Vorgehen hindeuten (BGH, Urteil vom 06.02.2014 – IX ZR 245/12).

Auch ein Berufungsurteil genügt nicht stets

Nach BGH, Urteil vom 09.10.2025 – IX ZR 18/24, lässt sich die erforderliche Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis im Regelfall nicht allein aus einem nachteiligen Berufungsurteil ableiten. Relevant können eine auch für Laien erkennbare Eindeutigkeit der Gründe und das Verhalten des Beraters sein. Daraus folgt jedoch kein allgemeiner Aufschub bis zu einem unabhängigen Gutachten.

Eigene Vorwürfe können aufschlussreich sein

Wer bereits einen bestimmten Anwaltsfehler beanstandet, Haftpflichtregulierung verlangt oder Regress ankündigt, liefert möglicherweise Anhaltspunkte für seinen damaligen Kenntnisstand. Solche Schreiben sollten deshalb in die Verjährungschronologie aufgenommen werden. Sie sind weder automatisch entscheidend noch dürfen sie bei der Prüfung fehlen.

Einzelfall statt pauschales Datum

Benötigt werden gerichtliche Hinweise, Entscheidungen, die Erläuterungen des Anwalts und die Reaktionen des Mandanten. Erst aus diesem Zusammenhang lässt sich beurteilen, wann die erforderlichen Tatsachen bekannt waren oder grob fahrlässig unbekannt blieben.

Für Ihre Vorbereitung
  • Urteilsgründe und begleitende Erläuterungen
  • Erste konkreten Fehlervorwürfe
  • Antworten des Anwalts auf Hinweise und Kritik

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.