Den Verlauf ohne den einzelnen Fehler betrachten
Ausgangspunkt ist die Frage, wie sich die Lage bei pflichtgemäßem anwaltlichem Vorgehen entwickelt hätte. Andere tatsächlich vorhandene Hindernisse dürfen dabei nicht einfach ausgeblendet werden. Ein ohnehin unbegründeter Ausgangsanspruch kann beispielsweise die Schadensannahme verändern. Umgekehrt bedeutet ein zusätzlicher Fehler eines Dritten nicht automatisch, dass der anwaltliche Beitrag bedeutungslos wird.
Gemeinsame Verantwortung und Mitverschulden
Mehrere Verantwortliche können unter bestimmten Voraussetzungen für denselben Schaden einstehen. Ob eine Gesamtschuld besteht, hängt von den jeweiligen Ansprüchen ab. Ein eigener Beitrag des Mandanten wird gesondert nach § 254 BGB geprüft. Es gibt keine allgemeine Regel, wonach mehrere Ursachen stets zu gleichen Quoten führen. Maßgeblich sind rechtliche Zurechnung und Gewicht der konkreten Beiträge.
Schadenspositionen einzeln zuordnen
Ein Fristfehler kann einen Anspruch verlieren lassen, während eine spätere ungeeignete Klage zusätzliche Kosten verursacht. Diese Positionen können unterschiedliche Ursachen und Schuldner haben. Eine chronologische Darstellung verhindert, dass jede Rechnung pauschal allen Beteiligten zugerechnet wird. Für den Regress sollten daher Handlung, mögliche Alternative und wirtschaftliche Folge für jeden relevanten Schritt gesondert beschrieben und anschließend zu einem widerspruchsfreien Gesamtbild verbunden werden.
- Jede Ursache mit einer konkreten Folge verbinden
- Unabhängige Hindernisse des Ausgangsanspruchs prüfen
- Mögliche Gesamtschuld von Mitverschulden trennen