Welche Nutzung des Geldes ausgefallen ist
Ein behaupteter Anlageertrag benötigt eine nachvollziehbare Grundlage. Frühere Anlagen, konkrete Pläne oder übliche wirtschaftliche Abläufe können Anhaltspunkte liefern. Es genügt nicht, nachträglich die erfolgreichste denkbare Anlage auszuwählen. War das Geld stattdessen zur Schuldentilgung bestimmt, kann die relevante Folge in weiterlaufenden Finanzierungskosten liegen. Beide Positionen dürfen nicht für denselben Betrag und Zeitraum doppelt angesetzt werden.
Zeitraum und verfügbaren Betrag bestimmen
Die Rechnung beginnt nicht automatisch am Tag des Anwaltsfehlers. Zu prüfen ist, wann bei pflichtgemäßem Vorgehen tatsächlich Zahlung verfügbar gewesen wäre. Auch ein erfolgreicher Prozess benötigt Zeit und kann Teilzahlungen ergeben. Endpunkt ist die tatsächliche Kompensation oder ein anderer rechtlich maßgeblicher Zeitpunkt. Zwischenerträge, erhaltene Zinsen und vermiedene Kosten gehören in den Vergleich.
Gesetzliche Zinsen gesondert prüfen
Verzugszinsen auf den Regressanspruch folgen eigenen Voraussetzungen und sind nicht mit dem ursprünglichen Zinsverlust identisch. § 288 BGB unterscheidet zudem nach Forderungsart und Beteiligten. Eine hohe geschäftliche Zinsregel lässt sich nicht allein wegen unternehmerischer Beteiligung auf jeden Schadensersatzanspruch übertragen. Die Bezifferung sollte daher Anspruchsgrund, Zinssatz, Kapital und Zeitraum für jede Position ausdrücklich ausweisen.
- Hypothetischen Zahlungszeitpunkt begründen
- Konkrete Geldverwendung belegen
- Anlageverlust, Kreditzinsen und Regresszinsen trennen