Warum der Termin nicht wahrgenommen wurde
Zu prüfen sind Ladung, Kalendereintrag, Vertretung und mögliche Verlegungsanträge. Ein gestellter Verlegungsantrag bedeutet nicht automatisch, dass der Termin aufgehoben ist. Auch das Erscheinen einer nicht ausreichend vertretungsbefugten Person kann problematisch sein. Entscheidend ist, welche Handlung im konkreten Verfahren geschuldet und rechtzeitig möglich war, nicht allein der äußere Umstand eines leeren Anwaltsplatzes.
Einspruch und Kostenfolgen unterscheiden
Ein zulässiger Einspruch kann den Prozess wieder öffnen. Die durch die Säumnis veranlassten Kosten können nach § 344 ZPO dennoch verbleiben. Deshalb ist ein späterer Prozesserfolg nicht gleichbedeutend mit vollständiger Schadensfreiheit. Umgekehrt ist die im Versäumnisurteil genannte Hauptforderung nicht automatisch endgültiger Schaden, solange eine erfolgreiche Verteidigung noch möglich ist.
Vollstreckung und weitere Nachteile prüfen
Je nach Verfahrensstand können Maßnahmen gegen eine laufende Vollstreckung erforderlich sein. Zusätzliche Kosten oder Liquiditätsfolgen müssen konkret belegt werden. Scheitert die Rettung, ist der hypothetische Ausgang bei ordnungsgemäßer Terminsvertretung zu untersuchen. War die Forderung ohnehin berechtigt, betrifft der vermeidbare Nachteil möglicherweise nur die durch Säumnis und verspätete Reaktion verursachten Mehrkosten.
- Ladung und Terminsänderungen sichern
- Einspruchs- und Vollstreckungsstand klären
- Säumniskosten gesondert erfassen