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Fristen & Verjährung

Verjährung trotz laufendem, aber nicht betriebenem Verfahren

Ein Verfahren mit Aktenzeichen schützt einen Anspruch nicht unbegrenzt vor Verjährung. Bei Stillstand kann die Hemmung nach den gesetzlichen Regeln enden.

Den Grund des Stillstands untersuchen

§ 204 Absatz 2 BGB enthält Regeln für das Ende der Hemmung und für ein Verfahren, das die Parteien nicht betreiben. Maßgeblich können letzte Verfahrenshandlung, Beendigungszeitpunkt und erneutes Betreiben sein. Eine gerichtliche Aussetzung, ein vereinbartes Ruhen und bloße Untätigkeit dürfen dabei nicht ohne Prüfung gleich behandelt werden. Der genaue Verfahrensgrund ist entscheidend.

Unsichere Rechtslage sicher behandeln

Der BGH hat im Urteil vom 19.09.2024 – IX ZR 130/23 die anwaltliche Beratung bei unklarer Verjährungswirkung eines nicht betriebenen Verfahrens behandelt. Der Mandant muss auf einen verfügbaren Weg hingewiesen werden, der die Verjährung sicher verhindert. Eine optimistische Annahme, das alte Verfahren werde schon genügen, kann die konkrete Prüfung und erforderliche Fristensicherung nicht ersetzen.

Chronologie statt Aktenzeichenvertrauen

Für die Haftungsprüfung sind sämtliche Anträge, gerichtlichen Verfügungen und Absprachen über das Abwarten erforderlich. Es ist zu rekonstruieren, wann die Hemmung endete und welche Handlung rechtzeitig möglich gewesen wäre. Ein später wieder aufgenommenes Verfahren beseitigt einen zwischenzeitlichen Verjährungseintritt nicht automatisch. Anschließend bleiben Bestand, Höhe und Durchsetzbarkeit des Ausgangsanspruchs gesondert zu prüfen.

Für Ihre Vorbereitung
  • Letzte verfahrensfördernde Handlung feststellen
  • Grund des Abwartens dokumentieren
  • Hemmungsende und mögliche Wiederaufnahme berechnen lassen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.