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Mandat & Pflichten

Fehler des Terminsvertreters oder Unterbevollmächtigten

Ein anderer Anwalt kann einen Gerichtstermin wahrnehmen. Welche Kanzlei für einen Fehler einstehen muss, hängt von Beauftragung, Aufgabenverteilung und dem jeweiligen Pflichtverstoß ab.

Wer hat wen beauftragt?

Ein unmittelbar vom Mandanten erteilter Auftrag ist von einer Einschaltung durch den Hauptbevollmächtigten zu unterscheiden. Vollmacht, Auftragsschreiben und Gebührenabrede helfen bei der Zuordnung. Es darf nicht allein aus dem Auftreten im Termin auf einen umfassenden Vertrag geschlossen werden. Umgekehrt kann die Hauptkanzlei trotz Arbeitsteilung eigene Pflichten zur Vorbereitung und Information behalten.

Übergabe und Terminsführung getrennt ansehen

Ein Fehler kann in einer fehlenden Weisung, einer unvollständigen Akte oder im Verhalten während der Verhandlung liegen. Beispielsweise macht es einen Unterschied, ob ein Vergleichslimit nicht übermittelt oder trotz bekannter Grenze missachtet wurde. Das Sitzungsprotokoll zeigt nicht immer den gesamten Gesprächsverlauf; Korrespondenz vor und unmittelbar nach dem Termin ist deshalb besonders hilfreich.

Mehrere Verantwortliche sind möglich

Je nach Vertragsgestaltung kommen eigene Pflichtverletzungen und die Zurechnung nach § 278 BGB in Betracht. Eine automatische Alleinhaftung der Hauptkanzlei oder des Terminsvertreters lässt sich daraus nicht ableiten. Für den Schaden muss außerdem der Verlauf bei ordnungsgemäßer Vorbereitung und Vertretung rekonstruiert werden. Gegen mehrere mögliche Schuldner laufende Fristen sollten jeweils eigenständig geprüft werden.

Für Ihre Vorbereitung
  • Auftrag an den Terminsvertreter sichern
  • Übermittelte Akte und Weisungen dokumentieren
  • Sitzungsprotokoll und Nachberichte vergleichen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.