Den fehlerhaften Ablauf benennen
Ein konkreter Vorwurf kann die fehlende Weiterleitung eines Gerichtsbriefs, unklare Fristverantwortung oder eine unkontrollierte Vertretung betreffen. Für die Prüfung ist entscheidend, welche Regel bestand und wie sie im betroffenen Vorgang umgesetzt wurde. Ein allgemeines Handbuch belegt noch keine zuverlässige Anwendung; ein einzelner Fehler beweist umgekehrt nicht jede behauptete systematische Schwäche.
Verantwortung lässt sich nicht vollständig delegieren
Die Einschaltung qualifizierter Mitarbeitender kann zulässig sein. Auswahl, Anleitung, Kontrolle und Aufgabenabgrenzung bleiben jedoch bedeutsam. Vertragsrechtlich ist § 278 BGB für eingesetzte Erfüllungsgehilfen zu beachten. Davon zu unterscheiden ist die prozessuale Frage, welches Verschulden der Partei bei einer Wiedereinsetzung zugerechnet wird. Beide Prüfungen dürfen nicht undifferenziert gleichgesetzt werden.
Der Zusammenhang mit dem Schaden
Ein nachgewiesener Organisationsmangel muss die konkrete Fehlbearbeitung erklären. Wäre die Frist auch bei ordnungsgemäßem Ablauf aus einem anderen Grund versäumt worden, bedarf die Kausalität weiterer Prüfung. Bei einem verlorenen Verfahren kommen die Erfolgsaussichten der rechtzeitigen Handlung hinzu. Hilfreich sind deshalb nicht nur Aussagen zur Kanzleistruktur, sondern auch die vollständige Vorgangs- und Versandchronologie.
- Konkreten unterbrochenen Bearbeitungsschritt benennen
- Zuständigkeiten und Kontrollen rekonstruieren
- Organisationsfehler mit dem Rechtsverlust verbinden