STEINWACHS · Wir leisten mehr als RechtPersönlich erreichbar · 040 4153 7117-0

Mandat & Pflichten

Anwalt erkrankt und versäumt eine Frist

Eine plötzliche schwere Erkrankung kann unvorhersehbar sein. Für Fristversäumnis und Haftung kommt es darauf an, welche Vorsorge und welche Maßnahmen in der konkreten Situation noch zumutbar waren.

Vorhersehbare und überraschende Ausfälle

Ein länger bekannter Ausfall verlangt andere Vorkehrungen als eine plötzlich eintretende Handlungsunfähigkeit. Relevant sind Beginn, Schwere, verbleibende Handlungsfähigkeit und vorhandene Vertretung. Aus der Diagnose allein folgt noch nicht, ob eine telefonische Übergabe, ein Verlängerungsantrag oder eine andere fristwahrende Maßnahme möglich gewesen wäre. Persönliche Gesundheitsdetails sind nur im erforderlichen Umfang aufzuklären.

Die Kanzleistruktur berücksichtigen

Eine größere Kanzlei kann andere organisatorische Möglichkeiten haben als eine Einzelkanzlei. Gleichwohl müssen übernommene Mandate verlässlich bearbeitet werden. § 53 BRAO enthält berufsrechtliche Vertretungsregeln; prozessual ist zusätzlich zu prüfen, ob ein zurechenbares Verschulden vorliegt. Ein allgemeiner Hinweis auf Personalmangel erklärt nicht, weshalb eine bestimmte Frist ohne Kontrolle blieb.

Wiedereinsetzung ist eine eigene Prüfung

§ 233 ZPO setzt für die erfassten Fristen eine unverschuldete Verhinderung voraus. Der Antrag benötigt konkrete Tatsachen und die Einhaltung der Wiedereinsetzungsvoraussetzungen. Scheitert die Rettung, ist im Regress weiterhin zu untersuchen, ob ein pflichtwidriges Organisations- oder Reaktionsdefizit vorlag und welchen Erfolg die rechtzeitige Handlung gehabt hätte. Krankheit allein beweist weder Haftung noch Haftungsfreiheit.

Für Ihre Vorbereitung
  • Zeitpunkt und Auswirkungen des Ausfalls dokumentieren
  • Vorhandene Vertretungsmaßnahmen benennen
  • Frist und Wiedereinsetzungsunterlagen vollständig sichern

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.