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Mandat & Pflichten

Haftung bei Kündigung des Anwaltsmandats

Ein Anwaltsmandat kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen beendet werden. Auch eine grundsätzlich zulässige Kündigung kann jedoch Pflichten für den Übergang und Folgen für die Vergütung auslösen.

Wer kündigt aus welchem Anlass?

Bei Diensten höherer Art kann § 627 BGB ein Kündigungsrecht eröffnen; die konkrete Vertragsgestaltung bleibt zu prüfen. Kündigt der Dienstverpflichtete, darf dies grundsätzlich nicht so erfolgen, dass der Auftraggeber sich erforderliche Dienste nicht rechtzeitig anderweitig beschaffen kann, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Ein unmittelbar bevorstehender Gerichtstermin ist deshalb besonders relevant.

Vergütung und Schaden getrennt prüfen

§ 628 BGB regelt mögliche Folgen für Teilvergütung und Schadensersatz. Nicht jede vorzeitige Beendigung führt zur Rückzahlung sämtlicher Honorare. Es kommt unter anderem darauf an, ob bisherige Leistungen für den Mandanten noch Interesse haben und weshalb die Kündigung erfolgte. Die Bewertung erfordert daher den Arbeitsstand und den Anlass, nicht nur das Kündigungsschreiben.

Übergabe konkret organisieren

Die neue Vertretung benötigt laufende Fristen, Akten, Zustellungsnachweise und den aktuellen Verfahrensstand. Eine rein interne Mandatsbeendigung beantwortet zudem nicht jede Frage der prozessualen Vertretung gegenüber dem Gericht. Im Regress muss festgestellt werden, welche notwendige Übergangshandlung ausblieb und welcher Nachteil dadurch entstand. Bereits unabhängig vom Wechsel fällige Kosten sind keine zusätzlichen Wechselkosten.

Für Ihre Vorbereitung
  • Kündigung und Gründe sichern
  • Fristenliste und Übergabezeitpunkt dokumentieren
  • Verwertbare Vorarbeiten bei Mehrkosten berücksichtigen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.