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Schaden & Beweis

Eigener Zeitaufwand und Ärger als Schaden

Die Aufarbeitung eines Anwaltsfehlers kostet oft viel Zeit. Persönlicher Aufwand lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres mit einem frei gewählten Stundensatz als Schaden abrechnen.

Zeitverlust und Vermögensnachteil unterscheiden

Das Sortieren der eigenen Unterlagen oder das Führen von Gesprächen begründet nicht automatisch einen erstattungsfähigen Stundenlohn. Entscheidend ist, ob ein konkreter wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist oder notwendige ersatzfähige Aufwendungen vorliegen. Bloßer Ärger ist ebenfalls nicht ohne besondere gesetzliche Grundlage in Geld zu entschädigen. Die Schadensberechnung muss deshalb bei tatsächlichen finanziellen Folgen ansetzen.

Konkreter Verdienstausfall braucht Nachweise

Wer wegen notwendiger Maßnahmen einen Auftrag verliert oder unbezahlte Arbeitszeit aufwenden muss, sollte den Zusammenhang genau belegen. Ein durchschnittlicher Umsatz pro Stunde ist nicht automatisch entgangener Gewinn. Variable Kosten, tatsächlich ausgefallene Arbeit und mögliche Nachholung sind einzubeziehen. Bei Angestellten ist zu prüfen, ob überhaupt eine Gehaltsminderung eintrat oder lediglich Freizeit in Anspruch genommen wurde.

Notwendige Auslagen getrennt erfassen

Porto, erforderliche Kopien, Fahrtkosten oder fachliche Unterstützung können anders zu beurteilen sein als persönliche Mühe. Jede Position sollte mit Anlass und Beleg verbunden werden. Ein großzügiger Pauschalbetrag für die gesamte Aufarbeitung verdeckt die rechtlich unterschiedlichen Kategorien. Auch mehrfach erfasste Tätigkeiten, die bereits Bestandteil einer anwaltlichen Rechnung sind, dürfen nicht nochmals als eigener Aufwand angesetzt werden.

Für Ihre Vorbereitung
  • Tatsächlichen Verdienstausfall von Freizeitaufwand trennen
  • Notwendige Auslagen einzeln belegen
  • Umsatz nicht mit entgangenem Gewinn gleichsetzen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.