Auftrag und Schadensumfang abgleichen
Sachschaden, Personenschaden und laufende Erwerbsfolgen können unterschiedliche Unterlagen und Prüfungen erfordern. Die Kanzlei muss im übernommenen Rahmen erhebliche Positionen erkennen und notwendige Rückfragen stellen. Eine Zahlung des gegnerischen Versicherers bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Schaden vollständig reguliert ist. Umgekehrt ist nicht jede vom Mandanten gewünschte Position rechtlich ersatzfähig.
Abfindung und künftige Folgen
Eine umfassende Erledigungserklärung kann spätere Ansprüche berühren. Bei erkennbar offenen Gesundheitsfolgen ist ihre Reichweite besonders sorgfältig zu prüfen. Ob eine andere Regelung erreichbar gewesen wäre, hängt von Verhandlungsstand und Ausgangsanspruch ab. Ein Vorbehalt muss zum tatsächlichen Risiko passen; ein pauschaler Wunsch, jede denkbare Entwicklung offenzuhalten, garantiert keine entsprechende Vergleichsbereitschaft der Gegenseite.
Den Unfallanspruch nicht mit Regress verwechseln
Für die Schadenshöhe sind Haftungsquote, Nachweise, bereits erhaltene Zahlungen und mögliche Anspruchsübergänge zu berücksichtigen. Ein ärztlicher Befund oder eine Reparaturrechnung belegt nicht allein die volle Verantwortlichkeit des ursprünglichen Gegners. Der Anwalt haftet nur für den durch seine Pflichtverletzung verursachten zusätzlichen Nachteil. Noch offene Ansprüche gegen Unfallgegner oder Versicherer müssen deshalb getrennt erfasst werden.
- Regulierungsschreiben und Erledigungserklärung sichern
- Sach- und Personenschadenspositionen trennen
- Offene Folgen und erhaltene Zahlungen dokumentieren