Die Absage muss rechtzeitig erfolgen
§ 44 BRAO verpflichtet einen Anwalt, der einen Auftrag nicht annehmen will, zur unverzüglichen Erklärung der Ablehnung. Die Vorschrift sieht Ersatz des Schadens vor, der durch schuldhafte Verzögerung dieser Erklärung entsteht. Es geht also nicht um einen Anspruch auf Mandatsannahme, sondern um die Möglichkeit, rechtzeitig anderweitige Hilfe zu organisieren.
Was die Kanzlei über die Eile wusste
Eine ausdrücklich genannte Zustellung oder Ausschlussfrist verändert die Bewertung. Zu untersuchen sind Eingang, Erkennbarkeit der Dringlichkeit, Rückfragen und der genaue Wortlaut einer Zwischenantwort. Eine Bitte, Unterlagen nachzureichen, kann je nach Zusammenhang anders zu bewerten sein als eine klare Absage. Aus Schweigen allein sollte jedoch keine sichere Übernahme einer Frist abgeleitet werden.
Der Schaden entsteht durch verlorene Handlungsmöglichkeiten
Für einen Ersatzanspruch ist darzulegen, was bei rechtzeitiger Ablehnung noch möglich gewesen wäre. Dazu gehören die verbleibende Zeit, erreichbare alternative Vertretung und die Erfolgsaussichten der erforderlichen Maßnahme. War die Frist bei der ersten Anfrage bereits abgelaufen, erklärt eine spätere Absage diesen ursprünglichen Rechtsverlust nicht. Zusätzliche Nachteile sind davon getrennt zu betrachten.
- Zeitpunkt der ersten vollständigen Anfrage festhalten
- Hinweis auf die Dringlichkeit nachweisen
- Verbleibende Zeit für andere Vertretung rekonstruieren