Welche Unterlagen benötigt werden
Hilfreich sind Auftrag, Vollmacht, Beratung, Schriftsätze, Anlagen, gerichtliche Verfügungen, Zustellungsnachweise, Vergütungsunterlagen und Zahlungsbelege. Gerade eine Fristenfrage lässt sich anhand einer bloßen Sammlung der eigenen E-Mails häufig nicht abschließend beurteilen.
Rechtsgrundlagen und Grenzen
Für die zivilrechtliche Herausgabe und Auskunft sind insbesondere §§ 675, 666, 667 BGB zu prüfen. § 50 BRAO enthält berufsrechtliche Regelungen zu Handakten und Dokumenten. Nicht jede interne Aufzeichnung ist ohne Weiteres mit einem herauszugebenden Mandantendokument gleichzusetzen. Auch ein behauptetes Zurückbehaltungsrecht wegen offener Vergütung bedarf einer konkreten Prüfung.
Anforderung präzise formulieren
Eine zweckmäßige Anforderung benennt Aktenzeichen, Zeitraum und die benötigten Kategorien. Bei elektronischer Kommunikation sollte um Dateien mit Anlagen gebeten werden. Versand- und Eingangsprotokolle sind ausdrücklich anzusprechen, wenn eine fristgebundene Einreichung betroffen ist. Fehlende Unterlagen können in einer Liste erfasst und gezielt nachgefordert werden.
Ausgangsfristen nicht abwarten lassen
Die Beschaffung der Handakte wahrt für sich genommen keine Prozess- oder Verjährungsfrist. Bestehen zeitkritische Fragen, müssen diese unabhängig vom Eingang sämtlicher Dokumente geprüft werden.
- Gerichtsakte und Kanzleiunterlagen abgleichen
- Fehlende Anlagen und Protokolle ausdrücklich benennen
- Laufende Fristen während der Beschaffung kontrollieren