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Mandat & Pflichten

Haftungsbegrenzung im Anwaltsvertrag

Eine Vertragsklausel kann den Umfang einer Haftung beeinflussen. Ob sie wirksam ist und den konkreten Fehler erfasst, muss anhand ihres Wortlauts geprüft werden.

Die gesetzliche Grundlage

§ 52 BRAO erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Begrenzung von Ersatzansprüchen wegen fahrlässig verursachter Schäden. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen einer im Einzelfall getroffenen Vereinbarung und vorformulierten Vertragsbedingungen. Die zulässigen Grenzen und die erforderliche Versicherungsdeckung sind nicht identisch.

Die Klausel im Zusammenhang lesen

Benötigt werden die vollständige Vereinbarung, ihr Abschlusszeitpunkt, die konkrete Kanzleiform und gegebenenfalls Versicherungsunterlagen. Eine nur auf einer späteren Rechnung abgedruckte Klausel ist nicht ohne Weiteres Bestandteil des ursprünglichen Mandatsvertrags. Auch muss geklärt werden, ob der geltend gemachte Sachverhalt überhaupt vom sachlichen Anwendungsbereich erfasst wird.

Haftung und Versicherung nicht vermischen

Eine Versicherungssumme ist nicht automatisch eine wirksame zivilrechtliche Haftungsobergrenze. Umgekehrt kann eine unwirksame Begrenzung nicht allein durch den Hinweis auf die Versicherung geheilt werden. Neben § 52 BRAO können die allgemeinen Regeln über Vertragsbedingungen zu prüfen sein.

Für die Anspruchshöhe

Erst nach Prüfung von Pflichtverletzung, Kausalität und Schaden ist eine wirksame Haftungsbegrenzung auf den konkreten Anspruch anzuwenden. Die Schadensaufstellung sollte daher zunächst den nachvollziehbaren wirtschaftlichen Nachteil darstellen, ohne eine ungeprüfte Klausel bereits als feststehende Grenze zu behandeln.

Für Ihre Vorbereitung
  • Vollständige unterschriebene oder in Textform vereinbarte Regelung
  • AGB-Fassung zum Mandatsbeginn
  • Kanzleiform und Versicherungsumfang

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.