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Mandat & Pflichten

Anwalt verletzt die Verschwiegenheitspflicht

Informationen aus einem Mandat unterliegen grundsätzlich der anwaltlichen Verschwiegenheit. Eine unbefugte Weitergabe kann eigene Ansprüche auslösen und die Ausgangsposition des Mandanten verschlechtern.

Welche Offenbarung beanstandet wird

Zu klären sind Inhalt, Empfänger, Zeitpunkt und Zweck der Weitergabe. § 43a Absatz 2 BRAO erfasst grundsätzlich das im Beruf Bekanntgewordene, enthält aber auch Abgrenzungen. Nicht jede Weiterleitung im Rahmen der beauftragten Rechtsverfolgung ist unbefugt. Einwilligungen, gesetzliche Befugnisse und die für den Auftrag notwendige Kommunikation müssen im konkreten Zusammenhang geprüft werden.

Zugang und Folgen nachweisen

Eine falsch adressierte E-Mail, ein weitergeleitetes Dokument oder ein Gespräch können unterschiedliche Beweisfragen aufwerfen. Wichtig sind Originalnachrichten, nachvollziehbare Empfängerangaben und Hinweise auf den tatsächlichen Zugang. Der bloße Versand an eine falsche Adresse beweist noch nicht jede behauptete spätere Verwendung. Soweit möglich, sollten weitere Verbreitung und konkrete Folgeschäden früh begrenzt werden.

Welche Ansprüche in Betracht kommen

Neben einem Vermögensschaden können je nach Fall Unterlassungs-, Persönlichkeits- oder Datenschutzansprüche zu prüfen sein. Für einen vertraglichen Schadensersatzanspruch ist die wirtschaftliche Folge der Offenbarung nachvollziehbar darzustellen, etwa eine beeinträchtigte Verhandlungsposition. Bloßer Ärger lässt sich nicht automatisch als bezifferbarer Vermögensschaden behandeln. Andere Anspruchsgrundlagen haben jeweils eigene Voraussetzungen und dürfen nicht pauschal mit der Anwaltshaftung gleichgesetzt werden.

Für Ihre Vorbereitung
  • Offenbartes Dokument und Empfänger festhalten
  • Berechtigung oder Einwilligung prüfen lassen
  • Konkrete Verwendung und wirtschaftliche Folgen belegen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.