Wie die Beauftragung nachweisbar wird
Ein Anwaltsvertrag setzt übereinstimmende Erklärungen voraus; eine unterschriebene Vollmacht ist dafür nicht in jedem Fall erforderlich. Auch das Verhalten kann einen Vertragsschluss erkennen lassen. Eine automatische Eingangsbestätigung belegt dagegen normalerweise nur den Eingang der Nachricht. Entscheidend ist, ob die Kanzlei aus Sicht eines verständigen Empfängers bereits eine konkrete Tätigkeit übernommen hat.
Welche Aufgabe übernommen wurde
Die Annahme einer Beratung bedeutet nicht automatisch, dass auch Klage, Berufung oder Fristenkontrolle beauftragt sind. Zusätze wie „nach Eingang der Unterlagen“ oder „vorbehaltlich Konfliktprüfung“ müssen im Zusammenhang gelesen werden. Wer sich auf eine Übernahme verlässt, sollte benennen können, welche Aufgabe bis wann erledigt werden sollte und wer dies zugesagt hat.
Was im Haftungsfall zu vergleichen ist
Ein behaupteter Annahmefehler muss mit einem konkreten Rechtsverlust verbunden werden. War noch Zeit, eine andere Kanzlei einzuschalten, und hätte diese den Anspruch erfolgreich verfolgen können? Bei einer unklaren Antwort darf die Prüfung nicht bei der Vertragsfrage enden: Auch vorvertragliche Schutzpflichten können relevant sein. Die eigene vollständige Anfrage ist dabei ebenso wichtig wie die Reaktion der Kanzlei.
- Anfrage und Antwort einschließlich Zeitstempeln sichern
- Konkrete Zusage und Aufgabe benennen
- Bekannte Frist und Unterlagenzugang dokumentieren