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Mandat & Pflichten

Wann hat der Anwalt das Mandat angenommen?

Ob bereits ein Mandat besteht, ist besonders bei laufenden Fristen entscheidend. Eine Anfrage, ein Erstgespräch und die verbindliche Übernahme einer Aufgabe sind auseinanderzuhalten.

Wie die Beauftragung nachweisbar wird

Ein Anwaltsvertrag setzt übereinstimmende Erklärungen voraus; eine unterschriebene Vollmacht ist dafür nicht in jedem Fall erforderlich. Auch das Verhalten kann einen Vertragsschluss erkennen lassen. Eine automatische Eingangsbestätigung belegt dagegen normalerweise nur den Eingang der Nachricht. Entscheidend ist, ob die Kanzlei aus Sicht eines verständigen Empfängers bereits eine konkrete Tätigkeit übernommen hat.

Welche Aufgabe übernommen wurde

Die Annahme einer Beratung bedeutet nicht automatisch, dass auch Klage, Berufung oder Fristenkontrolle beauftragt sind. Zusätze wie „nach Eingang der Unterlagen“ oder „vorbehaltlich Konfliktprüfung“ müssen im Zusammenhang gelesen werden. Wer sich auf eine Übernahme verlässt, sollte benennen können, welche Aufgabe bis wann erledigt werden sollte und wer dies zugesagt hat.

Was im Haftungsfall zu vergleichen ist

Ein behaupteter Annahmefehler muss mit einem konkreten Rechtsverlust verbunden werden. War noch Zeit, eine andere Kanzlei einzuschalten, und hätte diese den Anspruch erfolgreich verfolgen können? Bei einer unklaren Antwort darf die Prüfung nicht bei der Vertragsfrage enden: Auch vorvertragliche Schutzpflichten können relevant sein. Die eigene vollständige Anfrage ist dabei ebenso wichtig wie die Reaktion der Kanzlei.

Für Ihre Vorbereitung
  • Anfrage und Antwort einschließlich Zeitstempeln sichern
  • Konkrete Zusage und Aufgabe benennen
  • Bekannte Frist und Unterlagenzugang dokumentieren

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.