Dokumentationsmangel oder echter Beweisverlust
Eine fehlende Kopie in der Handakte ist anders zu bewerten als ein verlorenes einziges Original. Zunächst muss feststehen, welches Beweismittel vorhanden war, wer es verwahrte und wann es abhandenkam. Auch eine unterlassene Sicherung vor einer Reparatur kann relevant sein. Entscheidend ist, ob eine konkrete Pflicht bestand, den Nachweis zu erhalten oder seine spätere Verfügbarkeit abzusichern.
Keine automatische vollständige Beweislastumkehr
Beweiserleichterungen wegen Vereitelung werden anhand der Umstände geprüft, insbesondere Verschulden und Bedeutung des verlorenen Beweises. Ein Aktenmangel führt nicht pauschal dazu, dass sämtliche Behauptungen des Mandanten als wahr gelten. Zugleich darf ein gezielt oder vorwerfbar verursachter Beweisverlust bei der gerichtlichen Würdigung nicht einfach ausgeblendet werden. Die konkrete Beweisfrage muss deshalb genau bezeichnet werden.
Ersatzquellen und Schaden untersuchen
Gerichtsakten, andere Vertragsparteien, Zeugen oder digitale Sicherungen können den Verlust teilweise ausgleichen. Wiederbeschaffungskosten sind von einem verlorenen Ausgangsanspruch zu trennen. Für dessen Ersatz muss dargelegt werden, was mit dem Beweismittel hätte bewiesen werden können und wie dies den Prozess beeinflusst hätte. Ein bloß vermuteter günstiger Inhalt eines unbekannten Dokuments reicht nicht als sichere Schadensgrundlage.
- Beweismittel und Verwahrungsweg rekonstruieren
- Bedeutung für eine konkrete Tatsachenfrage erklären
- Ersatzbeweise und Wiederbeschaffung prüfen