Im Regelfall ist es so, dass ein Rechtsanwalt sich um die rechtlichen Probleme seines Mandanten kümmert. Kommt es jedoch dazu, dass der Rechtsanwalt in diesem Rahmen Fehler macht, so kann das Anwaltshaftungsrecht herangezogen werden.
Mit der Rechtsanwaltshaftung ist die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber seiner Mandantschaft gemeint. Der Rechtsanwalt steht in der Pflicht für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistung, die durch den Anwaltsvertrag bestimmt und festgehalten wird, und haftet genauso wie jeder andere Dienstleister für eine Pflichtverletzung.
Jedoch entstehen vor Vertragsschluss auch schon vorvertragliche Belehrungs-, Fürsorge- und Betreuungspflichten, die von Seiten des Rechtsanwalts einzuhalten sind.
Zu den Pflichten, aufgrund dessen ein Rechtsanwalt bei Verletzung in Regress genommen werden kann, gehören
- die gewissenhafte Ausübung des Berufs,
- die Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung,
- die Verschwiegenheitspflicht,
- die Vermeidung von unsachlichem Verhalten,
- das Unterlassen von Vertretung widerstreitender Interessen,
- die Vermeidung von Gefährdungen der beruflichen Unabhängigkeit des Anwaltdaseins und
- das Vertrauen und die Achtung als würdig erweisen.
Zusammenfassen kann man sagen, dass die Pflichten grundsätzlich in der rechtlichen Beratung, aber auch bei der Vertretung des Mandanten liegen und den dazugehörenden Nebenpflichten.
Für die Pflichtverletzungen muss der Rechtsanwalt versichert sein. Wichtig für einen Anspruch bzw. eine Klage gegen den Rechtsanwalt ist aber, dass die Pflichtverletzung kausal für den Schaden ist. Die Beurteilung eines Schadens erfolgt regulär nach den §§ 249 ff. BGB. Für die Ermittlung des Schadens spielt die Differenzhypothese eine wichtige Rolle.
Das Mitverschulden des Mandanten nach § 254 Abs.1 BGB sollte nicht außer Acht gelassen werden.
Die Beweislast für alle Tatbestandsvoraussetzungen liegt beim Geschädigten. Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt nach § 195 BGB nach drei Jahren und die Frist beginnt mit der Kenntnisnahme des Mandanten von der Pflichtverletzung.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge der Rechtsanwaltshaftung näher bringen und vor allem aufzeigen, welche Rechte und Pflichten den Rechtsanwalt durch den Anwaltsvertrag treffen.